· 

Verdrecktes Zuhause aufgrund Behördenwahnsinn

Krebskrank und ständig von Arzt zu Arzt rennend, hat Frau "Mustermann" nicht mehr die Kraft und Zeit sich um Ihren Haushalt selbst zu kümmern, also putzen, Betten machen, einkaufen oder kochen. 

Die Staubschicht auf den Regalen, der Schmutz auf den Böden, Berge von Schriftkram mit Behörden,

Krankenkassen und die Sorge um die finanzielle Existenz, alles belastet.

(Achtung: Frau "Mustermann" ist nur ein Beispiel für viele andere, deren Schicksal so oder so ähnlich ist). 

 

"Frau Mustermann" sucht sich also Hilfe und beauftragt einen Pflegedienst, der jedoch vorrangig pflegt und nur selten putzt und aufräumt. Denn Pflegedienste pflegen in erster Linie. Natürlich erledigen Pflegedienste auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie putzen, doch haben diese oft gar keine Kapazitäten frei oder bieten diese hauswirtschaftlichen Dienstleistungen gar nicht erst an.

ZeitforMi ist eine Agentur für Alltags- und Haushaltshilfe, die sich um alles an Haushaltsdienstleistungen kümmert, die üblicherweise anfallen. Auch arbeitet ZeitforMi mit einem Pflegedienst zusammen, der genau diese hauswirtschaftlichen Dienste nicht anbietet und ebenfalls mit einer Seniorenbetreuung, die zwar hauswirtschaftliche Dienstleistungen durchführt, jedoch nicht immer Kapazitäten frei hat. 

Immer häufiger kommt es vor, dass Pflegebedürftige bei ZeitforMi nach einer Haushaltshilfe fragen, weil anderswo, also bei anerkannten Pflegediensten, einfach keine Haushaltshilfe zu finden bzw. zu bekommen ist.

 

Daher stellt ZeitforMi einen Antrag „für die Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag“, so nennt sich das im Amtsdeutsch bei der zuständigen Behörde. Dazu ist eben diese Anerkennung der Behörde nötig, damit ZeitforMi entsprechend als „anerkanntes Angebot“ gilt. Es geht dabei um den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich, damit die Pflegebedürftigen eben diesen Betrag erstattet bekommen.

Zum Verständnis: ZeitforMi möchte ausschließlich Dienstleistungen durchführen wie

  • Reinigung der Wohnräume,
  • Betten machen,
  • einkaufen, aufräumen und
  • eventuell Mahlzeiten vorbereiten oder einfache Mahlzeiten kochen. Nicht mehr. Keine Demenzbetreuung o.ä.

Nach ca. 4 Monaten seit Antragsbeginn immer noch keine Rückmeldung der Behörde, daher erneute Nachfrage von ZeitforMi. In einem Telefonat mit der Behörde wird der Inhaberin von ZeitforMi erklärt, dass die Anerkennung auf keinen Fall möglich ist.

 

Warum? Die Inhaberin von ZeitforMi hat lt. Behörde ja nur knapp 1,5 Jahre als Betreuungskraft gearbeitet.

Die Tatsache, dass sie in der Zeit an sämtlichen Schulungen teilgenommen hat und auch sonst alle hauswirtschaftlichen Dienste ausgeführt hat, auch bei einer krebskranken Frau und bei äußerst schwierigen Kunden, das war alles irrelevant.

Die 1,5- jährige Erfahrung reiche nicht aus, damit sie weiß, was sie da tut lt. Behörde.

 

Um die Verantwortung für die bei der pflegebedürftigen Person eingesetzten Mitarbeiters übernehmen zu können (und zu dürfen), müsste die Inhaberin von ZeitforMi mindestens eine 3-jährige Ausbildung als Altenpflegerin o.ä. absolviert haben.

Ja, es geht immer noch um das putzen, aufräumen, Betten machen etc.

 

Abgesehen davon, das Schulungskonzept müsste deutlich umfangreicher sein als die „nur“ 5 Seiten Schulungskonzept von ZeitforMi, welches eingereicht wurde mit dem Antrag, erklärte die Behörde.

Nein, es reiche nicht, dass die Mitarbeiter im Bereich Hygiene, Verwendung von Reinigungsmitteln, Umgang mit Kunden und

in Notsituationen geschult werden, man bräuchte „mehr Details“.

 

Im Überblick: Die Forderungen der Behörde sind:

 

1.)   Die Verantwortliche – also die Inhaberin von ZeitforMi müsste eine 3-jährige Ausbildung absolvieren

um als  entsprechende Fachkraft zu gelten

2.)   Das Schulungskonzept müsste deutlich detaillierter sein

3.)   Darüber hinaus müsste mit den Krankenkassen eine Vereinbarung nach § 132 SGB V abgeschlossen werden,  

 

ohne diese gäbe es die Anerkennung von der Behörde sowieso nicht.

 

Interessant ist jedoch, dass laut Behörde, auch ungeschulte Mitarbeiter/innen - ohne entsprechende Qualifikation vor Ort bei dem Kunden eingesetzt werden dürfen, sofern die verantwortliche Person (also in diesem Fall die Inhaberin von ZeitforMi) - die Verantwortung übernehmen darf und kann.

 

Die krebskranke Frau Mustermann, stellvertretend für viele andere Pflegebedürftige, kommt also immer weniger klar, Ihr Zuhause in Ordnung zu halten. Nicht weil sie es will, sondern, weil sie eben keine Kraft hat 20 Pflegedienste zu kontaktieren.

Um dann immer und immer wieder Absagen zu erhalten.

Nur, damit Jemand kommt, der in Ihrem Haushalt ein wenig „klar Schiff“ macht.

Nur, weil Behörden keine Anerkennungen bzw. Zulassungen bzgl. des Entlastungsbetrag aussprechen für Dienste, die eigentlich keinen „Doktortitel“ benötigen um diese realisieren zu können.

 

Ja, eine Idee käme da ja noch. Nein, sicher wird "Frau Mustermann" diese Idee nicht wirklich in die Tat umsetzen, grundsätzlich denkbar wäre diese Idee dennoch. Hand auf Herz, wäre das nicht zumindest ein Gedanke? 

 

Sie könnte eventuell es eher sich leisten eine Haushaltshilfe „schwarz“ zu beschäftigen.

Natürlich dann ohne Anmeldung bei der Minijobzentrale, ohne Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.

Da diese Haushaltshilfe sicher billiger ist und letztendlich auch sein muss als bei einem Unternehmen, welches die Mitarbeiter/innen fair bezahlt, fest eingestellt, Sozialabgaben zahlt, eine Unfall – und Haftpflichtversicherung besteht und regelmäßig schult.

 

Jeder kann sich selbstverständlich sein eigenes Bild machen.

Doch alt bzw. krank sollte man in Deutschland nicht werden.

Und schon gar nicht "nur" auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen angewiesen sein. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Sernau / Inhaberin von ZeitforMi – Agentur für Alltags- und Haushaltshilfe in Hamburg

www.zeitformi.de                                                                               

Kommentar schreiben

Kommentare: 0