Steuern sparen durch Gutscheine von Firmen

Wer als Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen Gutscheine schenkt für eine 

  • Haushaltshilfe oder
  • Kinderbetreuung,
  • der motiviert nicht nur, sondern spart auch Steuern. 

Denn Gutscheine sind sozialversicherungsfrei und steuerfrei. 

Und zwar für Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in. 

Und es ist faktisch eine Gehaltserhöhung. 

 

Der oder die Mitarbeiter/in hat sozusagen "brutto = netto" entsprechend des Gutschein-Wertes.

Beispiel: 40 € Gutschein bedeutet 40 € Gehaltserhöhung!

Denn für den Arbeitnehmer/in = 40 € Gutschein = 40 € netto mehr! Keine Abzüge!

Für das Unternehmen: 40 € mehr Lohn (Sachbezug) = nur 40 € zusätzlich, OHNE zusätzliche Kosten für die Sozialversicherung. 


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in profitieren:


 

 Haushaltshilfe - Gutschein - Voraussetzungen

  • Bis zu 44,00 € pro Gutschein pro Monat
  • bis zu 60,00 € bei persönlichen Anlässen*** 
  • keine Barauszahlung des Gutscheines möglich
  • monatliche Übergabe des Gutscheins vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer 
  • Es handelt sich dabei um einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) 

*** Wichtig: Pro persönlichen Anlass (Hochzeit, Scheidung, Geburtstag, Geburt des Kindes – nicht Weihnachten, Ostern etc.)

i. H. v. 60,00 EUR als Aufmerksamkeit (Sachzuwendung).


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in profitieren:


Kinderbetreuung - Gutschein - Voraussetzungen 

  • Kurzfristige Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten oder pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Die Betreuung MUSS aus zwingenden und beruflichen veranlassten Gründen notwendig sein.
  • Die Betreuung darf auch im privaten Haushalt erfolgen.
  • Die Leistungen dürfen 600,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen

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040 / 35 73 78 20


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