Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s)

§ 1. Anwendung / Geltungsbereich
§ 1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Firma ZeitforMi – Büromanagement & virtuelle Assistenz Sabine Sernau in Kurzform „ZeitforMi“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunden“ genannt.

 §1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie von ZeitforMi schriftlich anerkannt sind.
Dies gilt auch dann, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der Individualabrede bleiben hiervon unberührt.
§ 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

 § 1.3 ZeitforMi erbringt mit Ihrem Unternehmen verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Büromanagemt & virtuelle Assistenz und angrenzende Themengebiete.
Die Dienstleistungen befinden sich in folgenden Bereichen: Social Media Marketing, Assistenzaufgaben (Backoffice), Personalmanagement, Human Resource Management, Grafikdesign, Kundenpflege und Terminassistenz und können bei Bedarf um angrenzende Bereiche erweitert werden.

 § 1.4 ZeitforMi erbringt die genannten Dienstleistungen weitestgehend in Eigenleistung, ist jedoch befugt, nach bestem Wissen und Gewissen Dritte (Freelander, kooperierende Unternehmen)
zur Vertragserfüllung zu beauftragen.

§ 2 Angebot / Kostenvoranschlag und Vertragsschluss
§ 2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot / Kostenvoranschlag von ZeitforMi, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten werden.

Dabei ist es unerheblich, ob das Angebot als Paket auf der Website von ZeitforMi angeboten wird oder in Form von E-Mail, Brief oder auf andere Weise.

 § 2.2 Der Kunde bestätigt dieses Angebot / Kostenvoranschlag schriftlich per Brief, (Fax) oder
E-Mail oder durch Buchung des jeweiligen Pakets auf der Website von ZeitforMi.
Mündliche Auftragserteilungen durch den Kunden bestätigt ZeitforMi in gleicher Weise.

 § 2.3 Der Auftrag ist bindend, sofern der Bestätigung von ZeitforMi nicht innerhalb von drei Werktagen widersprochen wird.

 § 2.4 Grundlage für die Erfüllung der Dienstleistungen von ZeitforMi und Vertragsbestandteil ist neben dem Vertrag und seinen Anlagen das vom Kunden auszuhändigende Briefing an ZeitforMi.

Das Briefing entfällt bei Buchung / Kauf von digitalen Produkten, z.B. herunterladbare oder per Email versandte Informationen als PDF oder ähnliche Formate, Onlinekurse oder digitalen Produkten, die üblicherweise kein Briefing erfordern.

 Das Briefing vom Kunden an ZeitforMi erfolgt im Regelfall per Email.

Sofern das Briefing vom Kunden an ZeitforMi im Ausnahmefall nur auf mündliche bzw. fernmündliche Art und Weise erfolgt ist, wird ZeitforMi auf dessen Grundlage mit der Arbeit beginnen. Auch das mündliche / fernmündliche Briefing gilt als verbindlicher Vertragsbestandteil. 

Sofern ein schriftliches Briefing nachträglich vom Kunden an ZeitforMi erfolgt und sich daraus Abweichungen ergeben, hat der Kunde die Mehrkosten dafür zu tragen, wenn das nachträgliche, schriftliche Briefing nicht innerhalb von 2 Werktagen erfolgt. Die Kosten richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Einzelstunden.

Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

§ 3 Pflichten des Kunden / Mitwirkungspflichten

 3.1. Kunde und ZeitforMi sind sich darüber einig, dass ZeitforMi ihre Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen kann, wenn der Kunde ZeitforMi im notwendigen Umfang unterstützt.

 § 3.2. Insofern wird der Kunde ZeitforMi mit allen zur Verfügung stehenden Informationen versehen,
die zur Bearbeitung des Auftrags und zur Zielerreichung erforderlich sind.
Der Kunde trägt den Aufwand sowie die Mehrkosten, falls Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von ZeitforMi wiederholt werden müssen bzw. verzögert werden.

 § 3.3 Der Kunde stellt ZeitforMi alle zur Vertragserfüllung notwendigen Materialen kostenfrei zur Verfügung (Bild, Ton, Text), sofern nicht anders vertraglich geregelt.
Diese Materialen sind in gängigen, möglichst digitalen Formaten zu übermitteln.
Sollten die Materialien anderweitig bearbeitet bzw. konvertiert werden müssen, so trägt der Kunde die Mehrkosten.

§ 3.4 Der Kunde stellt sicher, dass dieser die notwendigen Rechte für die Materialien besitzt und
an ZeitforMi zur Nutzung überträgt. Der Kunde versichert, die „Rechte am eigenen Bild“, Urheber- und Kennzeichnungsrechte, Jugendschutz- und Presserecht zu besitzen. ZeitforMi haftet nicht bei Verletzung derartiger Rechte an Dritte.

 

§ 4 Haftung und Gewährleistung 

 § 4.1: Eine pünktliche und zeitgerechte Durchführung der Vertragsdienstleistung wird im Regelfall durch
die Eigenleistung von ZeitforMi gewährleistet.

§ 4.2: Sofern ZeitforMi zur Vertragserfüllung freie Mitarbeiter / Freelancer / kooperierende Unternehmen einsetzt, wird der Kunde davon per Email informiert, sofern der Umfang nicht unerheblich ist.

ZeitforMi wird in diesem Fall zwar die Auswahl der beauftragten Dritten mit größter Sorgfalt durchführen, haftet jedoch nicht, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Information an den Kunden nicht reagiert hat oder dem widersprochen hat.

Der Ausschluss der Haftung betrifft bei Durchführung durch beauftragte Dritte (Freelancer, kooperierende Unternehmen) sowohl auf die zeit – und fristgerechte Vertragserfüllung als auf deren Qualität.

§ 4.3. ZeitforMi haftet ausschließlich für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung von
Schäden durch sie bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Die Haftung ist auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

§ 4.4. Mangelhafte Leistungen von ZeitforMi sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend
zu machen nach Lieferung, Veröffentlichung bzw. nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Aufgabe. ZeitforMi hat die Möglichkeit der 2-maligen Nachbesserung bei begründeten Beanstandungen, wobei der Kunde alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung ermöglicht.

§ 4.5: Mit der schriftlichen Freigabe von Entwürfen und Ausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeiten. Für freigegebene Entwürfe und Ausführungen entfällt jede Haftung von ZeitforMi. 

§ 4.6. Einigkeit besteht zwischen beiden Parteien, dass weder für einen bestimmten Erfolg noch für die Reaktionen bei Marketingmaßnahmen ZeitforMi haftbar gemacht werden kann.

§ 4.7 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch ZeitforMi erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen sowie des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse wird vom Kunden getragen.

Dies gilt vornehmlich für den Fall, dass die Aktionen, Maßnahmen und Gestaltung der Arbeitsergebnisse gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Urheber- sowie des speziellen Werberechts verstoßen.
Insofern stellt der Kunde die ZeitforMi von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts von Arbeitsergebnissen der ZeitforMi gegen diese erheben. 

Der Kunde stellt ZeitforMi insbesondere dann von Ansprüchen Dritter frei, wenn die ZeitforMi auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen kundgetan hat. Etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung trägt der Kunde.

 § 4.7 ZeitforMi haftet gegenüber dem Kunden nicht für Handlungen Dritter im Netzbereich und übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die diese dem Kunden im Zuge des Netzwerkbetriebes oder dessen Ausfall zufügen.

 

§ 5 Gestaltungsfreiheit und Beauftragung / Leistungen Dritter

 § 5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. ZeitforMi wird alle Dienstleistungen nach
bestem Wissen und Gewissen erledigen. ZeitforMi wird vor Veröffentlichung zur Freigabe den Kunden vorher informieren, die Mitwirkungspflicht des Kunden ist dabei zu berücksichtigen. 

 § 5.2 Im Regelfall werden die beauftragten Dienstleistungen bei ZeitforMi angestellten Mitarbeitenden ausgeführt. Im Einzelfall ist auch die Übertragung von einzelnen Dienstleistungen von ZeitforMi an Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen in Form von Freelancern, anderen kooperierenden Unternehmen möglich.

 § 5.3 Der Kunde verpflichtet sich, von ZeitforMi eingeschaltete Dritte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von ZeitforMi) diese im Rahmen der Auftragserfüllung von ZeitforMi im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf (12) Monate ohne Mitwirkung von ZeitforMi weder mittelbar noch unmitttelbar

zu beauftragen.

 

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

§ 6.1: Das Auftragsverarbeitungsgesetz gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Bestandteil
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZeitforMi.

§ 6.2. ZeitforMi und Kunde wahren Vertraulichkeit hinsichtlich des abgeschlossenen Vertrages sowie der daraus resultierenden Erkenntnisse.

§ 6.3 ZeitforMi verpflichtet sich über sämtliche Informationen und Daten Stillschweigen zu bewahren und diese ausdrücklich streng vertraulich zu behandeln.

Dies gilt sowohl für die herangezogenen, eigenen Mitarbeiter als auch für Dritte, die zur Vertragserfüllung beauftragt werden bzw. wurden. 

§ 6.4 ZeitforMi ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsverhältnisses selbst oder durch dritte Personen, die sie zur Erfüllung von Dienstleistungen heranzieht, zu verarbeiten.

Für Datenschutzverletzungen, die durch unrechtmäßigen Eingriff Dritter verursacht werden, übernimmt ZeitforMi keine Haftung.

 

§ 7 Verwertungsgesellschaften

 § 7.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von ZeitforMi verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese ZeitforMi gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 § 7.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Auftragsvergabe an Dritte im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich, also eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist oder zumindest diese Verpflichtung bestehen könnte.

Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht der Künstlersozialabgabe der Kunde
selbst zuständig und verantwortlich.

Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von Rechnung von ZeitforMi in Abzug gebracht werden.

(gilt nur bei Dritten (Freelancer, kooperierende Unternehmen), die von ZeitforMi nach Bekanntgabe und Zustimmung des Kunden zur Vertragserfüllung beauftragt werden oder wurden).

 

§ 8 Termine

 § 8.1. ZeitforMi und Kunde legen feste Termine bei Bedarf schriftlich fest.
Andernfalls gelten die vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen.
 

§ 8.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Aussperrung, behördliche Anordnung, Störungen der Telekommunikation, Naturereignisse und -katastrophen) oder aufgrund von Umständen,
die der Kunde zu verantworten hat z.B. nicht rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungsleistungen,
hat ZeitforMi nicht zu vertreten.
 

Sie berechtigen ZeitforMi, eventuell vereinbarte Termine für die Leistungserbringung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Zeit für die Umstrukturierung, zu verschieben. 

ZeitforMi teilt dem Kunden solche Leistungsverzögerungen unverzüglich nach Kenntniserlangung mit.

 

§ 9 Vergütung / Preise

§ 9.1 Sämtliche Preise, die in der Preisliste enthalten sind oder in Angeboten mitgeteilt wurden, sind verbindlich, sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. 

Dies gilt ebenfalls bei der Buchung digitaler Produkte sowie der Paketpreise von ZeitforMi.

Dabei ist nicht relevant, ob diese in einer Email, in einem formellen Angebotsschreiben oder
auf der Website sich befinden bzw. bekanntgegeben wurden.
 

§ 9.2 Individuelle Kostenvoranschläge können von ZeitforMi bei höherem Auftragsvolumen (ab 1000 Euro)
auf Kundenwunsch erstellt werden.
 

Kalkulationen und Kostenvoranschläge sind verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Gesamtsumme bis zu zehn Prozent
(10 %) gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung.

Darüber hinaus gehender Mehraufwand wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes angezeigt – es sei denn, der Kunde hat diesen Umstand selbst zu verantworten. 

§ 9.3 Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag vor Beginn der Dienstleistungen berechnet ZeitforMi dem Kunden zwanzig Prozent (20 %) von der ursprünglich vertraglich geregelten Summe als Stornogebühr.

Sofern es sich um Einzeldienstleistungen handelt, wird der in unserer Preisliste genannte Stundenpreis als Grundlage berücksichtigt, ausgehend von dem zeitlich vereinbarten Umfang oder bei Paketpreisen entsprechend zwanzig Prozent (20 %) von dem Paketpreis.

 

§ 10 Zahlungsbedingungen

§10.1. In den Angeboten und Aufträgen genannte Preise und Preispakete und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge sind in Nettopreisen, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe oder in Bruttopreisen, also inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, angegeben. 

Dem Kunden ist somit bekannt, dass die Darstellung der Preise unterschiedlich sein kann und berücksichtigt die tatsächlichen Endpreise bei Nettopreisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Bruttopreisen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

§ 10.2. Es gilt jeweils die angegebene, vereinbarte Vergütung für die jeweiligen Preise / Preispakete im Vertrag, Kostenvoranschlag bzw. bei Paketpreisen auf der Homepage.

 § 10.3 Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise einmal im Monat, in der Regel zum Ende des Monats,
sofern es sich um Aufträge handelt, die länger als 1 Monat andauern.

 § 10.4 Bei einmaligen bzw. kurzfristigen Aufträgen mit weniger als 30 Tagen, behält sich ZeitforMi vor,
die Rechnung auch sofort nach Auftragsende zu stellen. 

10.5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge nach Rechnungseingang zu zahlen. Sofern die Zahlung nicht spätestens nach 30 Tagen erfolgt, kann ZeitforMi ohne weitere Mahnung Verzugszinsen gemäß § 247 BGB in Höhe von neun Prozent (9 %) über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank geltend machen. (Stand 10.2024)

 Bei Verzug ist ZeitforMi berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro (5,00 €)
zu erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens durch ZeitforMi bleibt vorbehalten.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZeitforMi.

 

§ 11 Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte

 § 11.1. Alle Leistungen von ZeitforMi, wie z.B. Texte, Konzeptskizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Arbeitsergebnisse von ZeitforMi, auch einzelne Teile daraus, bleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber Eigentum von ZeitforMi, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

 § 11.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von ZeitforMi weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt ZeitforMi, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt eine Vergütung auf Basis der aktuellen Preisliste als vereinbart.

 § 11.3 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt ZeitforMi das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart im vereinbarten Umfang. 

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind,

verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei ZeitforMi.

 Erbringt ZeitforMi Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden,
so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von Teilen daraus auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

 § 11.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von ZeitforMi, soweit nicht im Erstvertrag geregelt.

§ 11.5 Über den Umfang der Nutzung steht ZeitforMi ein Auskunftsanspruch zu.

§ 11.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
Sie haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 11.7 ZeitforMi darf die von ihr im Rahmen des Vertrages entwickelten und gefertigten Arbeiten für Eigenwerbung publizieren sowie angemessen und branchenüblich signieren.

  

§ 12 Entwürfe, Daten und Unterlagen

 § 12.1 Entwürfe und Arbeitsdateien bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von ZeitforMi

 § 12.2 Liefert ZeitforMi im Rahmen des Auftrags grafische Entwürfe in digitaler Form, so sind in den gelieferten Dateien die Farben in branchenüblicher Form definiert (z.B. RGB, CMYK).

 ZeitforMi weist darauf hin, dass ausschließlich diese Definitionen für die Beurteilung der Farbigkeit bindend sind. Je nach Qualität und Einstellung des verwendeten Monitors kann es vorkommen, dass ein abweichender Eindruck von den wirklichen Farbwerten entsteht. Dies ist kein Mangel von Seiten der Firma ZeitforMi.

 Darüber hinaus kann die ZeitforMi auch keine Haftung für die Qualität von Drucken übernehmen,

da die Druckfarben von der Ausstattung und dem Know-how der beauftragten Druckerei sowie von Qualität, Sorte und Verarbeitung des verwendeten Papiers abhängig sind.

 § 12.3 Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden von ZeitforMi nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden an diesen zurückgesendet. Eine Aufbewahrungspflicht der ZeitforMi besteht nicht.

 § 12.4 Von ZeitforMi oder von ihr beauftragten Dritten erstellte Arbeitsunterlagen und Druckvorlagen bewahrt ZeitforMi bis sechs Monaten nach Auftragserfüllung bzw. Vertragsende kostenlos auf.

Danach ist sie berechtigt, diese ohne Mitteilungserfordernis zu vernichten,

sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht anderes bestimmen.

 § 12.5 Innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Kunde die Herausgabe nur von solchen Unterlagen verlangen, an denen ZeitforMi bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen keine Urheberrechte haben oder an denen der Kunde ein fortdauerndes Nutzungsrecht erworben hat.

Im Fall der Nutzungsrechtfortdauer von Drucksachen schuldet ZeitforMi die Herausgabe vertraglich hergestellter Druckunterlagen in unveränderlichen Dateien, nicht jedoch in Form von veränderlichen Arbeitsdateien.

 

§ 13 Referenznachweise und Urheberrechtsvermerk

 § 13.1 ZeitforMi behält sich vor, Projekte von ZeitforMi mit Quellen- und Impressumsangaben
(Name, Adresse, Telefon, Internetadresse und/oder E-Mail) zu versehen.

 § 13.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass den Namen des Kunden sowie eine Kurzvorstellung des Projektes, das ZeitforMi für ihn realisiert hat, zu Präsentationszwecken sowie in ihren Medien zur Eigenwerbung (z.B. in der Pressearbeit, Firmenbroschüren oder Internet) verwenden darf.

Gleichfalls hat ZeitforMi das Recht, die Webseite des Kunden in die eigene Referenzliste zu übernehmen sowie entsprechende Links zu setzen.

 § 13.3 Der Kunde sichert zu, ZeitforMi für erbrachte Leistungen bei Printmedien und Webseiten zu berücksichtigen durch Namensnennung.

 

§ 14 Vertragslaufzeiten / Kündigungen / Kündigungsfristen 

§ 14.1 Unsere Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern nichts anderes vereinbart bzw. deklariert wurde. 

§ 14.2 Ordentliche Kündigungen sind durch den Kunden mit einem Monat (1 Monat) zum Ende des Folgemonats möglich bei unbefristeten Verträgen. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das gleiche gilt für ZeitforMi.

§ 14.3. Außerordentliche Kündigungen seitens des Kunden sind möglich, wenn ZeitforMi mindestens 2 x vom Kunden auf schlechte Leistungen hingewiesen oder gar keine Leistung von ZeitforMi erbracht wurde. Selbstverständlich ist dies nicht im Sinne von ZeitforMi.

 Sollte ein Kunde von ZeitforMi aufgrund fehlender Mitwirkung, ZeitforMi nicht bei der Erfüllung des Vertrages im notwendigen Maß unterstützen, ist ZeitforMi ebenfalls berechtigt, außerordenlich zu kündigen.

 

§ 15 Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.

 Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Vergütung werden
externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Die Kosten hierfür haben ZeitforMi sowie der Kunde hälftig zu tragen, je zu 50 %.


§ 16 Schlussbestimmungen

§ 16.1.Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§ 16.2 Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.