Wer als Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen Gutscheine schenkt für eine
Denn Gutscheine sind sozialversicherungsfrei und steuerfrei.
Und zwar für Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in.
Und es ist faktisch eine Gehaltserhöhung.
Der oder die Mitarbeiter/in hat sozusagen "brutto = netto" entsprechend des Gutschein-Wertes.
Beispiel: 40 € Gutschein bedeutet 40 € Gehaltserhöhung!
Denn für den Arbeitnehmer/in = 40 € Gutschein = 40 € netto mehr! Keine Abzüge!
Für das Unternehmen: 40 € mehr Lohn (Sachbezug) = nur 40 € zusätzlich, OHNE zusätzliche Kosten für die Sozialversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in profitieren:
Ihr Steuerberater berät Sie sicher gern. Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen.
Haushaltshilfe - Gutschein - Voraussetzungen
*** Wichtig: Pro persönlichen Anlass (Hochzeit, Scheidung, Geburtstag, Geburt des Kindes – nicht Weihnachten, Ostern etc.)
i. H. v. 60,00 EUR als Aufmerksamkeit (Sachzuwendung).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in profitieren:
Kinderbetreuung - Gutschein - Voraussetzungen