Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einem Blick

Wichtig:  Wir meinen immer alle Geschlechter (m/w/d), auch, wenn wir hier nur die männliche Form benennen. 

Dies dient ausschließlich zur Vereinfachung beim Lesen. 


Kommt immer der gleiche Mitarbeiter?

Ja, es kommt immer die gleiche Person, außer im Falle von Urlaub oder Krankheit oder im besonderen Ausnahmefall.


Kann ich den Mitarbeiter auswählen? 

Nachdem wir Sie persönlich kennengelernt haben mit Ihren Wünschen und Vorlieben, wählen wir den für Sie passenden Mitarbeiter aus. 


Haftpflicht - und Unfallversicherung, gibt es diese? 

Ja, selbstverständlich sind alle Mitarbeiter

haftpflicht - und unfallversichert

Somit sind Sie als Kunde geschützt,

sollte dieser seltene Fall eintreten. 


Mitarbeiterauswahl. Wie gehen wir vor? 

Wir sind wählerisch.  Die "Chemie" muss stimmen. 

Denn der Mitarbeiter soll unsere Philosophie weitergeben.

  1. Der Bewerber muss zeigen, dass "alte Werte" wie Vertrauen, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und Empathie in seiner Persönlichkeit verankert ist. 
  2. Die Bewerbungsunterlagen und Referenzen werden sorgfältig geprüft. 
  3. Bevor ein Mitarbeiter überhaupt zum Kunden "darf", wird er geschult. (regelmäßig)
  4. Ein  erweitertes Führungszeugnis muss der neue Mitarbeiter ebenfalls vorlegen.  
  5. Dieses erweiterte Führungszeugnis erhält man nur auf Antrag des Arbeitgebers (ZeitforMi). Besonders bei Haushalten mit Kindern ist uns das enorm wichtig.

Wie ist der Ablauf? 

  1. Kennlern-Termin bei Ihnen mit Chefin / Inhaberin. Kostenfrei und unverbindlich - OHNE Mitarbeiter 
  2. Sind alle Wünsche besprochen und Formalitäten erledigt, erfolgt die Einsatzplanung nach Absprache.
  3. Der 1. Einsatz bei Ihnen: Üblicherweise stellt Ihnen die Chefin Ihren Mitarbeiter vor, dann Einweisung und die Arbeit kann beginnen. 
  4. Die folgenden Einsätze: Nach Einsatzplanung, die Ihnen bis zu 4 Wochen vorher bekannt gegeben wird.

Zahlung / Wie kann ich bezahlen? 

Sie zahlen per Überweisung unsere Rechnung. 

Die Rechnung erstellen wir immer zum Monatsende / nach dem letzten Einsatz im Monat. 

Nachdem der Auftrag erledigt ist, erhalten Sie eine Rechnung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Sie anschließend überweisen.

(19 % Mwst. bzw. 16 % Mwst vom 01.07.2020 - 31.12.2020) 

Barzahlung ist bei ZeitforMi nicht möglich!

 

Der Umwelt zuliebe, versenden wir unsere Rechnungen i.d.R. per Email, auf Wunsch per Post. 


Ist meine Anwesenheit erforderlich? 

Nein. Hauptsache, wir kommen in die Räume. 

(Durch Aufschließen durch Nachbarn, ggf. Schlüssel ...)


Was passiert, wenn ich im Urlaub bin? 

Werden die Arbeiten weiterhin ausgeführt? 

Ganz individuell nach Ihren Wünschen. 

Hauptsache ist, dass wir vorher eine Absprache treffen und wir Zutritt zu den Räumlichkeiten haben. 

Für bestimmte Arbeiten ist es ggf. sogar ein Vorteil, wenn Sie nicht anwesend sind. 


Sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar? 

Ja, bis zu 20 % der Rechnungssumme (max. 4000 Euro) können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. 

Diesbezüglich berät Sie am Besten Ihr Steuerberater. 

 

Berechnungsgrundlage im Groben im Überblick:  

https://www.kann-man-das-absetzen.de/steuerrechner-haushaltsnahe-dienstleistungen/ 

 

Ab 2009 können Aufwendungen für Reinigungs-, Gartenarbeiten, Pflege- und Betreuungsdienstleistungen bis zu maximalen Höhe von 20.000 Euro von Privathaushalten geltend gemacht werden. 

 

Für gewerbliche Auftraggeber gelten andere Bestimmungen. 

Spricht der Mitarbeiter fließend deutsch? 

Ja, unsere Mitarbeiter sind alle fließend deutschsprachig. So sind Absprachen ohne Missverständnisse möglich. 


Ist der Mitarbeiter bei ZeitforMi fest angestelllt? 

Unsere Mitarbeiter sind alle fest bei ZeitforMi angestellt mit unbefristeten Arbeitsverträgen. 

Sämtliche Arbeitgeberpflichten übernehmen wir. 

 

Das bedeutet: 

  • wir zahlen Sozialversicherungsbeiträge 
  • wir zahlen bei Urlaub und bei ggf. Krankheit 
  • wir übernehmen die Gehaltsabrechnung (samt Kosten)
  • wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig
  • Und wir zahlen einen fairen Lohn 

Kann ich ZeitforMi einmalig beauftragen oder testen? 

Ja, selbstverständlich,  auch einmalig möglich.  

Einzige Bedingung:

Mindesteinsatz 3 Stunden pro Einsatz. 


Welche Arten / Preismodelle gibt es? 

Wir bieten verschiedene Preismodelle an:  

Ab 3 Stunden pro Einsatz sind Buchungen möglich. 

  • Einzelbuchung oder 
  • Monatsabo`s  - 1 Monat Kündigungsfrist 
    • unterschiedlicher Preis je nach Umfang / Dauer 

Gibt es einen Neukundenrabatt? 

Ja, wir bieten einen Neukundenrabatt an. 

 

Der Neukundenrabatt gilt für 1-2 Einsätze und wechselt danach in den Normalpreis.

(je nach Auftragsvolumen)

 

Unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Vertragslaufzeit ist unbefristet  
  • Der Vertrag gilt für mindenstens 3 Monate

Übernimmt meine Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Kosten?

Die Verpflichtung gesetzlicher Krankenkassen zur Erstattung von Kosten für Haushaltshilfen im Krankheitsfall regelt der § 38 im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches:

  • (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • (2) Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.
  • (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
  • (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
  • (5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.

Rechnet ZeitforMi mit den Krankenkassen ab? 

 

Wir rechnen nicht mit den Krankenkassen ab. 

Bei uns sind Sie Selbstzahler.

Unter Umständen ist es möglich die Kosten erstattet

zu bekommen von der Krankenkasse.  (siehe oben)


Sie haben noch

weitere Fragen? 

 

Ihnen ist noch

Irgendetwas unklar? 

 

Kontaktieren Sie uns einfach ! 

Wir freuen uns auf Sie. 



ZeitforMi beantwortet gern Ihre Fragen.

Rufen Sie uns einfach an. 

 

040 / 35 73 78 20